Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz (SITG)
Teilnahme schafft Teilhabe
Sachsen erarbeitet ein Integrations- und Teilhabegesetz (SITG). Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde sich diesbezüglich geeinigt, bis 2021 eine Rechtsgrundlage für »…die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund« zu schaffen. Ziel ist es, Sachsens Integrationsstrukturen auf der Landes- sowie der kommunalen Ebene zu verbessern, getreu dem Motto »Fordern und Fördern«. Damit einher geht das Ziel, die Aufgaben auf staatlicher und kommunaler Ebene klar zu verteilen. So soll eine gelingende Integration und Teilhabe von Migrantinnen und Migranten ermöglicht werden.
Ganz bewusst hat sich das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) dazu entschlossen, einem solchen Integrations- und Teilhabegesetz auch einen umfassenden Beteiligungsprozess vorzuschalten. Ziel ist es, den Gesetzentwurf in einem breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahren vorzubereiten, und zwar mit Integrationsexpertinnen und -experten sowie Interessierten aus der Zivilgesellschaft aus Sachsen und darüber hinaus. Der Grundsatz bei diesem Prozess lautet »Teilnahme schafft Teilhabe«.
Mit dem Beteiligungs- und Diskussionsprozess zum neuen SITG und dem Reden über Integration, Zusammenhalt und Gemeinsinn in Sachsen wird damit der Raum für einen intensiven Diskurs geschaffen.
Mit dem Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz möchte ich eine stabile gesetzliche Basis für die Integration und die gesellschaftliche und politische Teilhabe von zugewanderten Menschen schaffen.
Staatsministerin Petra Köpping
Jeder einzelne von uns ist gefragt, wenn es darum geht, in Sachsen ein weltoffenes, wertschätzendes und vielfältiges Klima zum Wohle aller zu schaffen.
Geert Mackenroth, Sächsischer Ausländerbeauftragter
Weiterführende Informationen
- Sachsen startet Beteiligung für Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz Medieninformation vom 6. Mai 2021