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Fortschreibungsprozess

Symbolbild: rund fünfzehn Personen sitzen in einem Stuhlkreis und diskutieren über ein Plakat auf das ein Tortendiagramm gemalt wurde. © iStock / Rawpixel

Im Jahre 2012 legte der Freistaat Sachsen das erste Zuwanderungs- und Integrationkonzept mit dem Titel »Respekt, Toleranz, Achtung« vor. Auf Basis des Koalitionsvertrags aus dem Jahr 2014 wurde eine breite Diskussion zur sächsischen Zuwanderungs- und Integrationspolitik im öffentlichen sowie parlamentarischen Raum angestoßen. Im Zuge dessen wurde mit der Fortschreibung des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes für den Freistaat Sachsen unter Federführung des Geschäftsbereichs Gleichstellung und Integration im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz im Jahr 2016 begonnen.

Die Vertreterinnen und Vertreter aller sächsischen Ressorts und der Staatskanzlei in der interministeriellen Arbeitsgruppe IMAG ZIK II sowie der Beirat für Migration und Integration waren inhaltlich maßgeblich verantwortlich für die Konzepterstellung. Darüber hinaus haben viele Akteurinnen und Akteure aus allen Bereichen der Zuwanderung und Integration aus Bund, Land und Kommune, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft am Fortschreibungsprozess mitgewirkt. Von März bis Juli 2017 wurden parallel zu den Verbändegesprächen Integration mit über 200 Teilnehmenden sowie anderen Gesprächsforen zwei Bürgeronlinebeteiligungsverfahren durchgeführt. Dadurch sind insgesamt weit über 800 Anmerkungen in den Fortschreibungsprozess eingeflossen. Hierfür gebührt allen Mitwirkenden ein herzliches Dankeschön!

Die parlamentarische Diskussion wird voraussichtlich im Mai 2018 im Rahmen einer Fachregierungserklärung der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration geführt. Damit werden die Abgeordneten des Sächsischen Landtages ausführlich über das Zuwanderungs- und Integrationskonzept der Staatsregierung informiert.

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