Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz (SITG)
Teilnahme schafft Teilhabe
Sachsen hat ein Integrations- und Teilhabegesetz (SITG) erarbeitet. Ziel war es, Sachsens Integrationsstrukturen auf der Landes- sowie der kommunalen Ebene zu verbessern, getreu dem Motto »Fordern und Fördern«. Damit einher ging das Ziel, die Aufgaben auf staatlicher und kommunaler Ebene klar zu verteilen. So soll eine gelingende Integration und Teilhabe von Migrantinnen und Migranten ermöglicht werden.
Ganz bewusst hatte sich das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) dazu entschlossen, einem solchen Integrations- und Teilhabegesetz auch einen umfassenden Beteiligungsprozess vorzuschalten. Ziel war es, den Gesetzentwurf in einem breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahren vorzubereiten, und zwar mit Integrationsexpertinnen und -experten sowie Interessierten aus der Zivilgesellschaft aus Sachsen und darüber hinaus. Der Grundsatz bei diesem Prozess lautete »Teilnahme schafft Teilhabe«.
- Neue Verordnung setzt Rahmen für Ausgestaltung der kommunalen Integrationsarbeit Pressemitteilung vom 17. September 2024
Mit dem Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz möchte ich eine stabile gesetzliche Basis für die Integration und die gesellschaftliche und politische Teilhabe von zugewanderten Menschen schaffen.
Staatsministerin Petra Köpping
Jeder einzelne von uns ist gefragt, wenn es darum geht, in Sachsen ein weltoffenes, wertschätzendes und vielfältiges Klima zum Wohle aller zu schaffen.
Geert Mackenroth, Sächsischer Ausländerbeauftragter