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Teilhabe und Antidiskriminierung

Die dritte Fachkonferenz im Rahmen des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes (SITG) diente dazu, das Zusammenspiel sowie die Chancen von Teilhabe und Antidiskriminierung zu betrachten, um darauf aufbauend mögliche Anregungen für das geplante Gesetz abzuleiten.

Die Konferenz startete mit zwei fachlichen Inputs, die sich mit einer gelingenden Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in Sachsen sowie der aktiven Verhinderung von Diskriminierung auseinandersetzen.

Birgit Glorius, Professorin für Humangeographie mit Schwerpunkt Europäische Migrationsforschung an der TU Chemnitz referierte über die Frage, wie Teilhabe gelingen kann. Sie betonte, dass Teilhabe ein Prozess des Aufeinanderzugehens sei und Verständnis für verschiedene kulturelle Hintergründe sowie einen offenen Dialog voraussetze.

Dr. Doris Liebscher, von der Ombudsstelle der Landesstellle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung (LADS) des Landes Berlin berichtete anschließend über die Erfahrungen mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) der Stadt Berlin. Besonders relevant sei der Zugang zu Recht für Geflüchtete sowie Migrantinnen und Migranten.
 
In den anschließenden Gesprächsgruppen konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst verschiedene Herausforderungen und Bedarfe für Teilhabe und erfolgreiche Antidiskriminierungsarbeit diskutieren. Dabei wurde insbesondere auf die Themen interkulturelle Öffnung der Verwaltung, Beteiligung auf Landes- sowie kommunaler Ebene, Landesbeauftragte, kommunale Beauftragte und die Antidiskriminierungsarbeit als Schlüssel für eine teilhabeorientierte Migrationsgesellschaft eingegangen. In kurzen Blitzlichtern hielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Ergebnisse der jeweiligen Gesprächskreise fest.

Der Live-Stream der digitalen Fachkonferenz wurde für Sie aufgezeichnet. Um die Konferenz mit allen Fachbeiträgen sehen zu können, klicken Sie einfach in das Videofenster.

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